§ 1 Geltungsbereich
Uns erteilte Aufträge führen wir ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Die AGB gelten nur für gewerbliche Käufer. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige und auf unserer Internetseite veröffentlichte Fassung. Unsere AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden.
§ 2 Angebot
(1) Unsererseits erteilte Angebote stellen noch keine verbindliche Vertragsangebote dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Kundenauftrag in Textform bestätigen. Verbindlich für den Umfang von Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch für Bestellungen in unserem Webshop. Die Produktseiten stellen noch kein Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit der Bestellung
ein Angebot ab, das wir mit einer Auftragsbestätigung oder Zusendung einer Rechnung annehmen können.
(2) Beigelegte Beschreibungen, Maße, Gewichte und Skizzen sind Anhaltswerte. Unterschiede in technischen Details sind möglich. Das geistige Eigentum an sämtlichen verwendeten Kennzeichen, Abbildungen, Zeichnungen und Kataloginhalten sowie an anderem Verkaufsmaterial verbleibt bei uns. Persönlich erteilte Angebote sind für den Empfänger bestimmt und bedürfen vor Weitergabe unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
§ 3 Preise
(1) In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer ausschließlich dann enthalten, wenn wir darauf explizit hinweisen.
(2) Die Preise gelten ab Werk und verstehen sich zuzüglich Fracht-, Verpackungs- bzw. Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Vorkasse
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen rein netto Kasse ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
(2) Die Auslieferung aller Artikel erfolgt ausschließlich nach Vorkasse.
§ 5 Lieferzeit und Lieferbedingungen
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind angenäherte Termine und gelten nur dann als fix, wenn dies unsererseits ausdrücklich als „Fixtermin“ deklariert wurde. Unklarheiten müssen seitens des Käufers im Voraus geklärt werden. Änderungen und Ergänzungen können die Lieferzeit erhöhen.
(2) Bestellte Waren müssen vom Käufer angenommen werden. Schäden aus Annahmeverzug werden dem Käufer in Rechnung gestellt und können bei einer Auflösung des Vertrages mit einem etwaigen Rückzahlungsanspruch des Käufers verrechnet werden. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Annahmeverzug nicht zu vertreten hat.
§ 6 Gefahrenübergang
Mit Absendung der Ware, Abholung ab unserem Lager oder ggf. der Übergabe vor Ort oder Übergabe an einen von uns oder dem Käufer beauftragten Transportunternehmer geht die Gefahr auf den Käufer über.
§ 7 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens eine Woche nach Empfang der Ware in Textform zu rügen; nicht offensichtliche Mängel sind spätestens eine Woche nach Entdeckung in Textform zu rügen. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben.
(2) Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eines neuen Produkts statt des mangelhaften Produkts berechtigt. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
(3) Die Rückgabe der beanstandeten Ware ist Voraussetzung für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Rücklieferung tragen wir. Der Käufer hat eine übliche und angemessene Transportart zu wählen. Übersteigen die Kosten die üblichen für einen derartigen Transport entstehenden Kosten und wäre dem Käufer eine günstigere Transportvariante zumutbar gewesen, hat der Käufer den Differenzbetrag selbst zu tragen. Stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Käufer die Kosten der Rücklieferung an uns und der erneuten Lieferung an den Käufer zu tragen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(4) Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nur unter den Voraussetzungen des § 8 zu. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, es sei denn, wir haben den Mangel vorsätzlich verursacht.
(6) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die durch uns gelieferte Ware vom Käufer oder durch Dritte verändert oder zweckfremd eingesetzt und der Mangel auf dieser Veränderung oder dem zweckfremden Einsatz beruht. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer Ersatz- oder Zubehörteile verwendet, die nicht von uns geliefert werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht durch das nicht von uns gelieferte Zubehörteil, dessen Inkompatibilität und/oder dessen Einbau verursacht wurde und/oder die Mängelbeseitigung für uns keinen Mehraufwand durch das von uns nicht gelieferte Zubehörteil verursacht. Dem Käufer ist bewusst, dass durch die Verwendung von nicht von uns gelieferten Ersatz- oder Zubehörteilen eventuell ausgestellte TÜV/GS Zertifikate erlöschen können.
§ 8 Haftung
(1) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
· für Schäden, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
· für Schäden, die durch unsere schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste,
· für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer solchen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
· bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
· bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Unsere Haftung entfällt, wenn der Schaden ausschließlich darauf beruht, dass der Käufer die Hinweise in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Ware beigefügten Unterlagen und Hinweise nicht beachtet hat und/oder die Anlage von Personen betrieben wurde, die nicht ordnungsgemäß eingewiesen wurden.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung Erfüllung der vertraglichen Pflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt und soweit das Hindernis auf unabsehbare Zeit besteht – ganz oder teilweise zurückzutreten.
(2) Eine Kündigung durch den Käufer ist in den Fällen des Absatzes 1 frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Die vorherige Kündigung ist möglich, wenn dem Käufer ein weiteres Abwarten nicht zumutbar ist, insbesondere wenn absehbar ist, dass die Behinderung auf absehbare Zeit nicht endet. Ist dem Käufer ein Abwarten von mehr als zwei Wochen zumutbar, etwa weil ein baldiges Ende der Behinderung absehbar ist, ist eine Kündigung erst später als nach Ablauf von zwei Wochen möglich.
(3) Unsere Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 10 Verantwortlichkeit des Käufers, Hinweise zu Risiken, Baurecht
(1) Die Aufsichtspflicht und Haftung für alle nicht von uns eingesetzten Personen, die die von uns gelieferten Waren montieren, aufstellen, betreiben oder benutzen, liegt beim Käufer und /oder Betreiber. Vor dem Aufbau von Geräten und vor Benutzung von gelieferten Waren sind die mitgelieferten Informationen genau zu lesen und dauerhaft zu befolgen. Die beigefügten Benutzungsbedingungen und Hinweise in Form von Schildern, Aufklebern und Markierungen sind sichtbar und ordnungsgemäß anzubringen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Softbällen, Federn, Sprungtüchern, Elastiks (Gummiseile), Seilwaren, Sprunggurte, Umlenkrollen, Drehwirbel und Alukarabiner um Verschleißware handelt. Auch ein mangelfreies Produkt kann innerhalb kürzester Zeit Verschleißerscheinungen aufweisen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Unversehrtheit der Teile vor der ersten Ingebrauchnahme und im laufenden Betrieb ständig zu überprüfen und ggf. auszutauschen. Dies gilt auch, wenn diese Teile Bestandteil unserer Freizeitgeräte sind. Die Auflagen des TÜV strikt zu beachten, ist Aufgabe des Betreibers, so zum Beispiel die doppelte Sicherungspflicht in Bezug auf Elastiks einzuhalten und Verschleißware bei Verschleißerscheinungen umgehend auszutauschen und für diese Zeit ggf. den Betrieb einzustellen.
(3) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber verpflichtet sind, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung und Gewährleistung zum Betrieb von Freizeitgeräten abzuschließen.
(4) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere 4tramp Bungee-Trampoline in Deutschland grundsätzlich dem Baurecht unterliegen und der Kategorie „Fliegende Bauten“ zuzuordnen sind. Zum Betrieb auf Schaustellerart innerhalb Deutschlands ist eine gültige Ausführungsgenehmigung (Baubuch) erforderlich.
(5) Grundsätzlich übernehmen wir keine Prüfung der jeweiligen Bau- oder anderer eventuell anderer berührter Rechtsvorschriften. Diese Pflicht liegt beim Käufer. Unsere Preisangaben beinhalten keine Prüfbücher bzw. die Ausführungsgenehmigung. Insbesondere prüfen wir nicht die Konformität mit sonstigen Rechtsvorschriften, soweit der Aufbau- oder Betriebsort nicht in Deutschland liegt. Unsere Planungstätigkeiten ersetzen nicht die Leistungen von Architekten, Statikern und Brandsachverständigen. Diese sind vom Käufer selbst zu beauftragen.
(6) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aktuell keine gültige europäische Norm für Trampolinparks existiert. Eine solche wird gerade in nationalen und internationalen Gremien erarbeitet.
§ 11 Umtausch und Rücknahme
(1) Ware, die dem Käufer nicht gefällt, nehmen wir innerhalb von 3 Tagen zurück. Diese Rücknahme erfolgt auf freiwilliger Basis und ohne Rechtsanspruch.
(2) Die Versandkosten hat ausschließlich Käufer zu tragen. Voraussetzung der Rücknahme ist, dass die Ware unbenutzt, in einwandfreiem Zustand ist und sich darüber hinaus in der Originalverpackung befindet.
(3) Ausgenommen von dem Recht auf Umtausch und Rücknahme sind Sonderanfertigungen, Sprunganlagen (z.B. Bungee-Trampolin, Trampolinanlage) und andere Freizeitanlagen, weil sie den Einkauf zahlreicher Materialien und aufwendig hergestellter Bestandteile erfordern. Ausdrücklich reduzierte Ware ist vom Umtausch ebenfalls ausgeschlossen.
§ 12 Geheimhaltung
Durch uns im Rahmen des Auftrags ausgehändigte Gutachten, Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstige schriftlich niedergelegte Arbeitsergebnisse dürfen ausschließlich für Zwecke des Genehmigungs- und TÜV- Abnahmeverfahrens der verkauften (Bungee-Trampolin-) Anlage verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung über die genannten Zwecke hinaus ist ausdrücklich untersagt. Im Falle der Weitergabe oder zweckwidrigen Nutzung behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor. Das geistige Eigentum an den Unterlagen verbleibt bei uns. Die Weitergabe von Sicherheitshinweisen für Aufstellung und Betrieb an dabei eingebundene Personen wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Der gekaufte Gegenstand bleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt so lange bestehen, bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Auf Verlangen des Käufers sind wir nach seiner Wahl für Teile des Kaufgegenstandes zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt insoweit verpflichtet, als der Wert des Kaufgegenstandes alle mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen um 20% übersteigt. Die Freigabe erfolgt nur, wenn zusätzlich bei sonstigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den gekauften Gegenstand nicht verfügen.
§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist unser Sitz.
(3) Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer nach unserer Wahl Stuttgart oder der Sitz des Käufers. Für Klagen gegen uns ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.